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Aufmaß-Rechner — Öffnungsabzug & DIN-277-Flächen

Zwei Rechner in einem: das Raum-Aufmaß mit Öffnungsabzug nach VOB/C (ATV DIN 18299) und die Grundflächen-Ermittlung nach DIN 277. Beide Werte getrennt berechnen, als PDF-Nachweis exportieren. Beide Regelwerke gelten in Deutschland; ÖNORM (Österreich) und SIA (Schweiz) bildet der Rechner nicht ab.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Aufmaß

Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:

1. Raum-Aufmaß mit Öffnungsabzug (VOB/C)

Bruttofläche aus Länge x Höhe, abzüglich Öffnungen über dem Grenzmaß des gewählten Gewerks — kleinere Öffnungen werden übermessen, nicht abgezogen.

Ist eine Öffnung kleiner oder gleich dem Grenzmaß, zählt sie zur Fläche dazu (übermessen); ist sie größer, wird sie abgezogen.

Keine Öffnungen erfasst — Nettofläche entspricht der Bruttofläche.

2. Grundflächen nach DIN 277

NRF = NUF + TF + VF; BGF = KGF + NRF. Alle Felder optional, leer oder 0 zählt als 0 m².

Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Der Öffnungsabzug nach VOB/C (ATV DIN 18299) regelt, ob kleine Öffnungen wie Türen oder Fenster von der Abrechnungsfläche abgezogen werden — unterhalb des gewerkespezifischen Grenzmaßes werden sie übermessen und zählen weiter zur Fläche. Die DIN 277 gliedert Grundflächen im Hochbau in Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche (NRF) sowie die Konstruktions-Grundfläche (BGF). Dieser Rechner bildet beide Regeln nach den veröffentlichten Schwellenwerten ab — alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Übermessen" beim Öffnungsabzug?

Nach ATV DIN 18299 (VOB/C) werden Öffnungen bis zur Größe des gewerkespezifischen Grenzmaßes „übermessen" — sie gelten als Teil der Fläche und werden NICHT abgezogen. Erst oberhalb des Grenzmaßes wird die Öffnungsfläche von der Bruttofläche subtrahiert.

Welche Grenzmaße gelten für welches Gewerk?

Für Tischler-, Maler-/Lackier- und Tapezierarbeiten liegt das Grenzmaß bei 2,50 m² je Öffnung, für Fliesen- und Plattenarbeiten bei 0,10 m². Beide Werte sind in der ATV DIN 18299 festgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen NRF und BGF nach DIN 277?

Die NRF (Netto-Raumfläche) setzt sich aus Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) zusammen. Die BGF (Brutto-Grundfläche) ergibt sich aus der Konstruktions-Grundfläche (KGF) plus der NRF — sie ist also die Gesamtfläche inklusive Wände und Stützen.

Zählt der Rechner als verbindliche Abrechnungsgrundlage?

Nein, der Rechner bildet die Grenzmaße nach den veröffentlichten VOB/C- und DIN-277-Werten unverbindlich ab. Die konkrete vertragliche Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann davon abweichen und geht vor.

Was zählt zur Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche?

Die NUF umfasst Flächen für die eigentliche Raumnutzung (z.B. Wohn-, Büro-, Lagerräume), die TF Flächen für technische Anlagen (z.B. Heizungsraum), die VF Erschließungsflächen wie Flure und Treppenräume — Gliederung nach DIN 277:2021-08 (Neufassung).

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